Ohne die Absprache mit dem Vermieter gilt der gesunde Menschenverstand des Richters, heißt also, alles, was man in einen kleinen Hamsterknast pressen kann, darf gehalten werden, alles, was da nicht mehr reinpaßt oder aber gefährlich oder eklig sein könnte, darf der Vermieter drauf bestehen, daß es nicht gehalten werden darf.
Hund und Katz darf der Vermieter verbieten, alle möglichen und unmöglichen Giftschlangen, Würgeschlangen, Krokodile und Elefanten sowieso und überhaupt - aber, verbotener Hund und verbotene Katz müssen explizit im Mietvertrag stehen, steht nur drin, Tierhaltung verboten, gehören Hund und Katz wiederum in die Regelung gesunder Menschenverstand des Richters ... hat man Glück, ist der Richter nen Hundefreund, hat man Pech, ist er ein Hundehasser - einfaches und funktionierendes System also.
Ab einer bestimmten und dennoch dem gesunden Menschenverstand des Richters unterliegenden Tieranzahl einer Tierart ist die Haltung für die Nachbarn und den Vermieter unzumutbar, fünf Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung sind also erlaubt, fünfzig dagegen nicht ...
_________________ Marx ist die Theorie
Murx ist die Praxis!
zum Thema Chinforen: Da muasch drieberschdeiga end derfsch di ned drum bucka
|