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 Betreff des Beitrags: Mietrecht - Tierhaltung
BeitragVerfasst: 10.03.2012, 14:03 
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Moderatorin

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http://www.mieterbund-hessen.de/media/d ... altung.pdf

Ist sicher für von uns von Interesse.

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Lg Angel

Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen
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"Nur zwei Dinge sind unendlich,
das Weltall und die menschliche Dummheit.
Beim Weltall bin ich mir aber nicht ganz sicher"

Albert Einstein


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietrecht - Tierhaltung
BeitragVerfasst: 09.06.2012, 23:36 
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Pyramidenspitze
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Danke für den Link ... ist ne schöne Zusammenstellung mit teilweise humorigen Einlagen :D

Zitat:
Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als
Kleintiere. Sie bellen angeblich nicht, sondern können nur krächzen.

:lol:

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zum Thema Chinforen: Da muasch drieberschdeiga end derfsch di ned drum bucka


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietrecht - Tierhaltung
BeitragVerfasst: 10.06.2012, 15:37 
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Moderator und Technik
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Registriert: 02.05.2007, 20:50
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:lol: klingt auch sehr beruhigend... gerade für Vermieter. Wer würde nicht lieber einen krächzenden Hund haben wollen als einer der bellt? ;)

Apropos Mietrecht, ich fand letzthin ein Dokument über das Schweizer Mietrecht und Tierhaltung auf meinem Rechner.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mietrecht - Tierhaltung
BeitragVerfasst: 10.06.2012, 20:34 
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Moderatorin
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Ich muss gestehen, ich steige da nicht so richtig durch. Einerseits heißt es, eine Klausel im Mietvertrag ist nichtig, andererseits heißt es, es Bedarf der (mündlichen) Erlaubnis des Vermieters. Was gilt den nun?

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LG Janet

Man trägt für so lange Zeit eine Maske, dass man vergisst, wer man darunter eigentlich ist ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietrecht - Tierhaltung
BeitragVerfasst: 10.06.2012, 21:40 
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Pyramidenspitze
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Registriert: 08.05.2007, 16:20
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Wohnort: Hessen
Ohne die Absprache mit dem Vermieter gilt der gesunde Menschenverstand des Richters, heißt also, alles, was man in einen kleinen Hamsterknast pressen kann, darf gehalten werden, alles, was da nicht mehr reinpaßt oder aber gefährlich oder eklig sein könnte, darf der Vermieter drauf bestehen, daß es nicht gehalten werden darf.

Hund und Katz darf der Vermieter verbieten, alle möglichen und unmöglichen Giftschlangen, Würgeschlangen, Krokodile und Elefanten sowieso und überhaupt - aber, verbotener Hund und verbotene Katz müssen explizit im Mietvertrag stehen, steht nur drin, Tierhaltung verboten, gehören Hund und Katz wiederum in die Regelung gesunder Menschenverstand des Richters ... hat man Glück, ist der Richter nen Hundefreund, hat man Pech, ist er ein Hundehasser - einfaches und funktionierendes System also.

Ab einer bestimmten und dennoch dem gesunden Menschenverstand des Richters unterliegenden Tieranzahl einer Tierart ist die Haltung für die Nachbarn und den Vermieter unzumutbar, fünf Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung sind also erlaubt, fünfzig dagegen nicht ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Mietrecht - Tierhaltung
BeitragVerfasst: 11.06.2012, 16:21 
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Moderatorin
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Registriert: 16.06.2007, 09:51
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Rein rechtlich sieht es so aus, daß Tierhaltung nicht komplett verboten werden kann, eine solche Klausel im Mietvertrag ist ungültig. (Greift zu tief in das Selbstbestimmungsrecht ein oder so war die Begründung).

Der Erlaubnis bedürfen Tiere wie Hunde, Katzen und solche mit Gefährdungs- (z.B. Schlangen etc.) oder Ekelcharakter (darunter werden je nach Richter auch Ratten gezählt), wenn eine solche Klausel im Mietvertrag steht. Die können auch einfach so per Klausel verboten werden. Käfigtiere bedürfen normalerweise keiner Erlaubnis, solang sie nicht zur Geruchs- oder Geräuschbelästigung führen und in "vernünftiger Anzahl" gehalten werden.

Es gibt auch eine neuere Rechtsprechung, nach der Wohnungskatzen auch nicht unter das Verbot fallen, und damit dann auch Kleinhunde (außer, die belästigen ihrerseits durch Geruch oder Kläfferei). Wo und wie weit die gültig ist, weiß ich nicht. Bei uns ist das bereits im Mietvertrag berücksichtigt, und Rico zählt als katzengroßer Hund zu den zugelassenen, die ich nicht beim Vermieter genehmigen lassen muß.

Außerdem gibt es noch Sonderregeln, die gelten aber meist im Zusammenhang mit Hunden, Gewohnheitsrecht usw. und sind etwas komplizierter und uneinheitlicher.
Eine wichtige Ausnahme ist, wenn der Vermieter der Haltung z.B. eines Hundes zugestimmt hat. Diese Zustimmung kann nur mit ordentlicher Begründung wieder entzogen werden und gilt auch für einen neuen Besitzer der Mietsache. Oft ist eine solche Regelung auf einen bestimmten Hund bezogen und nicht auf einen neuen Hund oder einen Zweithund übertragbar, daher am besten schriftlich als "Generalvollmacht" ohne Hundenamen geben lassen.

_________________
Liebe Grüße, Angelika

*allesinddoof*


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 Betreff des Beitrags: Re: Mietrecht - Tierhaltung
BeitragVerfasst: 11.06.2012, 20:32 
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Moderatorin
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Registriert: 28.04.2008, 19:26
Beiträge: 2255
Vielen Dank für eure Erläuterungen. Ich habs kapiert .-D

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LG Janet

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 Betreff des Beitrags: Mietrecht-Tierhaltung (BGH kippt generelles Verbot)
BeitragVerfasst: 20.03.2013, 14:09 
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http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 50010.html

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